US Conflict Minerals – Der Dodd-Frank Act: Wie sollte der Umgang mit Offenlegungspflichten entlang von Lieferketten aussehen?

Stand Mai 2022

Abbau von US Conflict Minerals

Alle Unternehmen, die sich innerhalb der Lieferkette von US-börsennotierten Unternehmen befinden, haben die Pflicht, ihre Produkte auf die Verwendung sog. „Konfliktmineralien“ zu prüfen. Dies gilt sowohl für direkte Zulieferer als auch für Zwischenlieferanten.

Mit diesem Beitrag möchten wir über die Hintergründe und Inhalte des Dodd-Frank-Act sowie die Offenlegungspflichten für deutsche Unternehmen informieren, die davon betroffen sind.

Wichtig: Zusätzlich zu den „offiziellen“ Konfliktmineralien laut EU oder US geraten inzwischen weitere kritische Mineralien in den Fokus. Hierzu finden Sie am Ende des Artikel Hinweise darauf, welche Herausforderungen sich dadurch für Sie ergeben.

Was sind die Hintergründe des Dodd-Frank Acts?

In erster Linie dient der Dodd-Frank Act (genauer: der Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act) dazu, das US-Finanzmarktrecht zu reformieren und ist seit Juli 2010 rechtsverbindlich.

Gleichzeitig beinhaltet er Pflichten für US-börsennotierten Unternehmen, die der Offenlegung und dem Bericht über die Verwendung bestimmter Rohstoffe dienen, die ihren Ursprung in der Demokratischen Republik (DR) Kongo oder angrenzenden Staaten haben. Zu diesen Staaten zählen Angola, Burundi, Republik Kongo, Ruanda, Sambia, Sudan, Tansania, Uganda und die zentralafrikanische Republik.

Dies kann auch für deutsche Unternehmen relevant werden, die Zulieferer amerikanischer Unternehmen sind. Die Offenlegung betroffener Produkte muss jährlich für das vorangegangene Jahr erfolgen.

Section 1502 Dodd-Frank Act (Sec. 1502) besagt, dass alle Unternehmen, die laut amerikanischem Gesetz zum Wertpapier-Handel berichtspflichtig sind, jedes Jahr Auskunft darüber geben müssen, ob sog. „Konfliktmineralien“ für die Herstellung ihrer Produkte verwendet werden, die aus der DR Kongo oder angrenzenden Staaten stammen.

Welche Rohstoffe zählen zu den „Konfliktmineralien“?

Laut Dodd-Frank Act fallen die Rohstoffe Gold, Zinn, Tantal und Wolfram in die Kategorie „Konfliktmineralien“, sofern der Abbau und der Handel mit diesen Stoffen in irgendeiner Form bewaffnete Gruppen in der DR Kongo oder den angrenzenden Staaten unterstützt.

Was sind die Hintergründe für diese Regelung?

Der Grund für die Kategorisierung von Rohstoffen in „Konfliktmineralien“ sind andauernde bewaffnete Auseinandersetzungen, die vor allem in den östlichen Regionen der DR Kongo stattfinden, der sog. „Great Lakes Region“. Diese Konflikte haben einen starken negativen Einfluss auf die dort lebende Zivilbevölkerung und die humanitäre Situation.

Sec. 1502 Dodd-Frank Act soll nach dem „name-and-shame“ Prinzip funktionieren – d.h., dass er die Verwendung von Konfliktmineralien zwar nicht verbietet, aber durch die Benennung von Unternehmen, die dies tun, rufschädigend wirkt.

Welche Unternehmen sind laut Sec. 1502 Dodd-Frank Act zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht betrifft gemäß den Ausführungsbestimmungen alle Unternehmen, die Handel mit Wertpapieren betreiben (Sec. 13(a) und 15(d) Securities Exchange Act) und damit laut US-Gesetz berichtspflichtig sind. Spätestens bis Ende Mai muss jedes zum Report verpflichtete Unternehmen einen sog. Form-SD bei der SEC einreichen.

Darunter fallen US-amerikanische Aktiengesellschaften ab einer gewissen Größe sowie zusätzlich auch ausländische Emittenten und Unternehmen, die laut den Vorgaben berichtspflichtig sind. Aus diesem Grund können auch deutsche Unternehmen direkt vom Dodd-Frank Act betroffen sein, wenn sie an der US-Börse gehandelt werden oder Zulieferer von US-börsennotierten Unternehmen sind.

Die betroffenen Unternehmen haben schnell erkannt, dass nur mit einem standardisierten Bewertungs- und Reporting-Format die Verpflichtungen durch den Dodd-Frank-Act effizient erfüllt werden können. Mit der Responsible Minerals Initiative (RMI) mit Sitz in Kalifornien wurde ein weltweit anerkanntes System für die Bewertung von Schmelzhütten und das Reporting innerhalb der Lieferketten etabliert. Mehr als 400 führende Unternehmen haben sich dort auf weltweit akzeptierte Reporting-Standards verständigt.

Was ist alles in den Offenlegungs- und Berichtspflichten enthalten?

Von Betroffenen Unternehmen muss zunächst offengelegt werden, ob ihre Produkte generell Konfliktrohstoffe enthalten, die Menge spielt dabei keine Rolle. Konfliktrohstoffe, die nur für den Produktionsprozess genutzt werden, aber nicht im Endprodukt enthalten sind, müssen hierbei nicht berücksichtigt werden.

Wenn Konfliktrohstoffe enthalten sind, muss angegeben werden, ob diese aus der DR Kongo oder angrenzenden Ländern stammen. Sollte dies der Fall sein, ist das Unternehmen verpflichtet, der US-Börsenaufsicht (SEC) einen auditierten Bericht zukommen zu lassen, den sog. „Conflict Minerals Report“).

Welche Angaben muss der „Conflict Minerals Report“ enthalten?

Die folgenden Angaben müssen in dem Bericht enthalten sein:

  • Angaben zum Herkunftsland
  • Eine Beschreibung der Maßnahmen, die zur Bestimmung der Mine oder mindestens des Ortes, aus der die Konfliktrohstoffe stammen (mit höchstmöglicher Genauigkeit)
  • Eine Beschreibung der nicht-konfliktfreien Produkte
  • Eine Beschreibung des industriellen Verarbeiters, z.B. der Schmelze
  • Eine Beschreibung aller Maßnahmen, die die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette betreffen

Genauere Erläuterungen der Ausführungsbestimmungen, die von der US-Börsenaufsicht veröffentlicht wurden, finden sich hier.

Innerhalb der Lieferketten sind jedoch insbesondere die Reporting-Standards der RMI relevant.

Sie können die jeweils gültigen Reporting Templates hier herunterladen.

Für das US Conflict Minerals Reporting wird jährlich jeweils Ende April eine aktualisierte Version des Templates bereitgestellt.

Wichtig: Die Einstufung der Schmelzhütten (Smelter) kann sich auch unterjährig jederzeit ändern, wenn der RMI neue Informationen vorliegen! Daher ist es erforderlich, jeden Ihrer Lieferanten CMRT nach der aktuellsten Liste der „conformant“ and „active“ Smelter zu prüfen und ggf. Gemeinsam mit den Lieferanten die nicht konforme Smelter zu melden und geeignete Abstellmaßnahmen zu vereinbaren. Die Liste der jeweils als “conformant” und “active” eingestuften Smelter finden Sie hier.

Wie sehen die Vorschriften zur Überprüfung der Herkunft von Rohstoffen aus?

Unternehmen, deren Produkte Konfliktmineralien enthalten, sind zunächst zu einer nachvollziehbaren Überprüfung des Herkunftslandes verpflichtet, die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen muss („in good faith“). Diese muss so ausgeführt werden, dass im Anschluss feststellbar ist, ob die genutzten Konfliktmineralien aus der DR Kongo oder benachbarten Ländern oder aus anderen Quellen, wie bspw. einer Recycling-Fabrik oder Elektroschrott, stammen.

Sollte das Unternehmen Kenntnis darüber haben, dass die Mineralien aus anderen Quellen stammen oder nicht aus den im Dodd-Frank Act benannten Ländern, muss das Unternehmen das Ergebnis sowie sein Vorgehen bei der Überprüfung öffentlich machen und diese Informationen im Internet veröffentlichen.

Dasselbe gilt, wenn das Unternehmen keinen Grund zur Annahme hat, dass die verwendeten Mineralien aus den betroffenen Ländern und ebenfalls nicht aus anderen Quellen stammen.

Anders verhält es sich, wenn Unternehmen Grund zur Annahme haben, dass die Mineralien aus betroffenen Staaten stammen und gleichzeitig bekannt ist, dass sie auch nicht aus Schrott oder durch Recycling gewonnen wurden.

In solchen Fällen ist es Vorschrift, eine „Due Dilligence“ (= sorgfältige Überprüfung) der Quellen der betroffenen Mineralien durchzuführen und einen Bericht darüber zu erstellen, der im Anschluss ebenfalls im Internet veröffentlicht werden muss.

Was bedeuten die Begriffe „Nachvollziehbare Überprüfung“ und „Nach bestem Wissen und Gewissen“?

Eine genaue Definition, was unter einer nachvollziehbaren Überprüfung („resonable“) und „nach bestem Wissen und Gewissen bzw. in gutem Glauben („in good faith“) gemeint ist, findet sich nirgends. In den Ausführungsbestimmungen gibt es jedoch einige Hinweise darauf, welche Voraussetzungen für eine nachvollziehbare Überprüfung gegeben sein müssen.

Welche konkreten Auswirkungen hat Sec. 1502 Dodd-Frank Act auf Unternehmen in Deutschland?

Durch die in Sec. 1502 Dodd-Frank Act enthaltene Offenlegungspflicht muss in der Theorie die gesamte Lieferkette transparent gemacht werden. In der Praxis wird diese Pflicht oft rückwärts durch die Lieferkette weitergegeben, d.h., US-börsennotierte Unternehmen fordern von ihren Zulieferern Erklärungen zur Herkunft der von ihnen verwendeten Rohstoffe, diese reichen die Aufforderung wiederum (falls vorhanden) an ihre Zulieferer durch.

Auf diese Weise ist es möglich, dass die Offenlegungspflicht früher oder später von einem deutschen Unternehmen wahrgenommen werden muss, wenn dieses Teil der Lieferkette eines entsprechenden amerikanischen Produzenten ist.

Prinzipiell können US-börsennotierte Unternehmen auch einfach direkt die Hütte angeben, aus der die betroffenen Rohstoffe stammen, deren genaue Quelle ist aber oft nicht bekannt.

Wie gehen deutsche Zulieferunternehmen mit Anfragen aus den USA zum Thema Konfliktmineralien um?

In der Regel ist US-amerikanischen Unternehmen eine genaue Auskunft über die Herkunft der verwendeten Rohstoffe sehr wichtig – dies zeigen Erfahrungen aus der Praxis. Der Hauptgrund dafür ist, dass sie eine Rufschädigung vermeiden wollen, die unweigerlich folgen würde, wenn Informationen über fragwürdige Geschäfte ihrer Partner in Krisenregionen an die Öffentlichkeit kommen.

Daher ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Zulieferer und Kunden sehr wichtig und offene Fragen über Angaben der Rohstoffquellen sollten bei Beginn einer Geschäftsbeziehung so früh wie möglich geklärt werden.

In manchen Fällen können Zulieferer auch privatrechtlich zur Offenlegung von Informationen über die Herkunft von Konfliktmineralien verpflichtet werden – dies hängt in der Regel von den vertraglichen Vereinbarungen ab, die zwischen den beiden Parteien geschlossen wurden.

Es ist außerdem noch wichtig zu erwähnen, dass der Dodd-Frank Act keine rechtlich belastbare Bestätigung für die getroffenen Aussagen verlangt, sondern nur – wie bereits erwähnt – nach bestem Wissen und Gewissen nachforschen muss, so dass man nach Beendigung der Nachforschungen keinen Grund zur Annahme hat, dass die verwendeten Rohstoffe aus der DR Kongo oder ihren Nachbarländern stammen.

Natürlich ist in jedem Fall zu empfehlen, sich so genau wie möglich an die Vorgaben zu halten, die im Dodd-Frank Act und den Ausführungsbestimmungen zu finden sind.

Sollten Sie Hilfe bei der Umsetzung dieser Vorgaben benötigen, zögern Sie nicht, uns anzusprechen und einen unverbindlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung der Thematik, die sorgfältig zusammengestellt wurde und einen ersten Überblick verschaffen soll, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

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