Der Toxic Substances Control Act (TSCA)

Stand Oktober 2023

Behälter mit Warnzeichen vor toxischen Substanzen

Der Toxic Substances Control Act (TSCA) von 1976 ist eine bedeutende Norm der US-amerikanischen Chemikalienregulierung. Umgesetzt wird die Verordnung von der Environmental Protection Agency (EPA), der US-amerikanischen Umweltbehörde.

Zu welchem Zweck wurde der Toxic Substances Control Act verabschiedet?

Der TSCA wurde zur Beurteilung der Gesundheits- und Umweltrisiken ins Leben gerufen, die durch neue oder bereits vorhandene chemische Substanzen entstehen können. Dadurch soll das Risiko für Umweltverschmutzung und gesundheitsschädliche Belastungen der Öffentlichkeit so weit wie möglich gesenkt werden.

Hierfür wird die EPA dazu ermächtigt, Melde-, Aufzeichnungs- und Prüfvorschriften sowie Beschränkungen für chemische Stoffe und Gemische zu erlassen.

Eine detaillierte Auflistung der vom TSCA erlaubten Stoffe findet sich im sog. „TSCA Chemical Substance Inventory“. In die USA dürfen ausschließlich Stoffe importiert werden, die im TSCA-Verzeichnis gelistet sind.

Wenn ein Unternehmen kommerziell mit einer chemischen Substanz arbeiten möchte, die nicht in diesem Verzeichnis aufgeführt wird, muss die EPA mindestens 90 Tage vor Produktionsstart informiert werden, um diese auf die Vereinbarkeit mit dem TSCA zu prüfen.

Der TSCA regelt damit zwar nicht die Zulassung von chemischen Stoffen, er gibt dem amerikanischen Staat jedoch das Recht, bei der Herstellung und dem Import von Chemikalien einzugreifen, wenn diese nicht den Vorgaben des TSCA entsprechen. Anfang 2021 wurde dieses Eingriffsrecht noch einmal deutlich verstärkt.

Welche Unternehmen sind vom Toxic Substances Control Act betroffen?

Grundsätzlich fallen alle Unternehmen in den Geltungsbereich des TSCA, die Produkte innerhalb der USA herstellen oder vertreiben.

Auch Unternehmen, die ihren Sitz nicht in den USA haben, aber amerikanische Unternehmen beliefern, sind indirekt betroffen, denn sie müssen Informationen über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte an ihre Kunden weitergeben.

Welche Konsequenzen haben die neuen PBT-Regelungen, die seit 2021 gelten?

Im Januar 2021 hat die EPA neue Regelungen zu fünf PBT-Stoffen verabschiedet – diese Abkürzung steht für „Persistent, Bioakkumulativ, Toxisch“.

Seit in Kraft treten sind dadurch auch sog. PIP 3:1 (Phenole, isopropylierte Phosphate im Verhältnis 3:1) verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie als Stoff, Gemisch oder Erzeugnis vorkommen und wo sie sich innerhalb der Lieferkette sie befinden.

PIP 3:1 kam bisher wegen seiner flammhemmenden Funktion und als Weichmacher in den meisten Kabeln und elektrischen Geräten zum Einsatz, z.B. in Computern oder Waschmaschinen.

Die kurzfristige Ankündigung des Verbots brachte daher viele Hersteller in die Bredouille, da sie einerseits ihre Restbestände loswerden und sich gleichzeitig bei Ihren Lieferanten erkundigen mussten, ob deren Produkte von der neuen Regelung betroffen sind. Auch vier weitere Stoffe sind von der Aktualisierung des TSCA betroffen.

Welche Substanzen fallen unter die neuen PBT-Regelungen?

Die Einfuhr und Herstellung der folgenden Stoffe ist seit der Überarbeitung des TSCA in den USA verboten:

Decabromdiphenylether (Deca BDE)

Verwendungszweck: Flammschutzmittel

Betroffene Produkte: U.a. zu finden in Kunststoffgehäusen von Elektrogeräten (z.B. Computer, Fernseher und andere Audio- und Videogeräte), Polsterartikeln und Textilien sowie Kabeln und Drähten für Elektronikgeräte.

Phenol, isopropyliertes Phosphat (PIP 3:1)

Verwendungszweck: Flammschutzmittel und Weichmacher

Betroffene Produkte: Schmieröle, Schmierstoffe und Fette, Hydraulikflüssigkeiten, industrielle Beschichtungen, Dichtungsmittel, Kunststoffartikel und Klebstoffe

Pentachlorothiophenol (PCTP)

Verwendungszweck: Weichmacher

Betroffene Produkte: Gummi für industrielle Anwendungen

Hexachlorbutadien (HCBD)

Verwendungszweck: Lösungsmittel für Elastomere, wird als halogenierter aliphatischer Kohlenwasserstoff verwendet

Betroffene Produkte: Entsteht als Nebenprodukt bei der Herstellung von chlorierten Kohlenwasserstoffen

2,4,6-tristert-butyphenol (TTBP)

Verwendungszweck: Zwischenprodukt bzw. Reaktionsmittel bei verarbeitenden Tätigkeiten

Betroffene Produkte: Ist in Formulierungen für Kraftstoff und kraftstoffbezogene Additive enthalten

Werden die betroffenen Substanzen in Europa bereits reguliert?

Nur zum Teil. Während Deca BDE bereits in der RoHS- und REACH-Verordnung aufgelistet ist und HCBD in der EU POP Verordnung, finden sich einige der anderen Stoffe lediglich auf der CoRAP-Liste (Community Rolling Action Plan). Es ist zwar wahrscheinlich, dass diese Stoffe in Zukunft auch auf der SVHC-Liste landen werden, aktuell sind sie dort jedoch noch nicht aufgeführt.

Das hat zur Folge, dass sie bei Lieferantenanfragen zu den RoHS-, REACH- und POP-Verordnungen keine Berücksichtigung finden und aus diesem Grund zusätzlich angefragt werden müssen.

Welche Konsequenzen können Verstöße gegen den Toxic Substances Control Act nach sich ziehen?

Wenn Unternehmen, die in den USA Geschäfte machen, sich nicht an die Vorgaben des TSCA halten, kann dies zum Teil gravierende Folgen haben:

  • Geldstrafen: Möglich sind bis zu 50.000 USD pro Verstoß und Tag.
  • Haftstrafen: Bei schweren Verstößen kann Betroffenen sogar Freiheitsentzug drohen.
  • Geschäftsverbote: Die EPA kann Unternehmen bei Zuwiderhandlung untersagen, weiterhin in den USA zu operieren.
  • Verzögerung der Lieferketten: Bei einer durch Verstöße entstandenen Unterbrechung der Lieferkette und damit verbundenen Verzögerungen in der Materialbeschaffung kann es für Unternehmen zu langfristigen negativen Folgen in Produktion und Vertrieb kommen.
  • Schädigung der Reputation: Wenn Regelverstöße öffentlich werden, kann der Ruf von Unternehmen stark darunter leiden und Gewinneinbußen zur Folge haben.
  • Höherer Arbeitsaufwand für Beschäftigte: Wenn ein Verstoß entdeckt wird, müssen Mitarbeiter von ihren regulären Aufgaben abgezogen werden, um das Problem schnellstmöglich zu lösen.

Was muss man als Unternehmen in Bezug auf den Toxic Substances Control Act beachten?

Wie die im Vorangegangenen beschriebenen Sanktionen zeigen, sollte man die Vorgaben des TSCA als Unternehmen sehr ernst nehmen und die chemischen Inhaltsstoffe der Produkte, mit denen man arbeitet, ganz genau kennen.

Ebenfalls muss beachtet werden, dass man auch als Abnehmer von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen die Sorgfaltspflicht beachten muss und sich hierbei nicht blind auf die Aussagen von Lieferanten verlassen sollte – ein solches Verhalten würde im Falle eines Rechtstreits als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten.

Wir helfen Ihnen dabei, die Vorgaben des TSCA zu erfüllen

Vor allem die Tatsache, dass nicht alle vom TSCA betroffenen PBT-Stoffe in EU-Verordnungen reguliert sind, macht die Umsetzung der amerikanischen Verordnung für Firmen mit Sitz in Europa zu einem komplexen Thema, bei dem es schnell zu Fehlern kommen kann.

In vielen Unternehmen fehlt das Know-How oder schlicht die Zeit, sich angemessen mit der Thematik auseinanderzusetzen – als deutscher Marktführer im Bereich Material Compliance übernehmen wir alle Pflichten für Sie zum niedrigen Festpreis.

Wir fragen alle relevanten Stoffe bei Ihren Lieferanten ab und übernehmen die komplette Arbeit, damit Sie sich zu 100 Prozent auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.

Sie haben noch Fragen oder benötigen eine Handlungsempfehlung? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an, unser Team freut sich darauf, Sie zu beraten.

>> Fordern Sie jetzt eine kostenfreie Initialberatung an.

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung der Thematik, die sorgfältig zusammengestellt wurde und einen ersten Überblick verschaffen soll, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

 IMMER AUF DEM LAUFENDEN BLEIBEN

Mit unserem kostenfreien Material Compliance Newsletter erhalten Sie regelmäßig wichtige Informationen und behalten, auch bei sich ändernden Anforderungen, stets den Überblick.