EU Conflict Minerals (EU-Verordnung 2017/821) – Worum geht es und wer ist davon betroffen?

Stand Dezember 2023

Abbau von EU Conflict Minerals

Mithilfe der EU-Konfliktmineralien-Verordnung ((EU) 2017/821) wurden zum ersten Mal gesetzliche Transparenzvorgaben eingeführt, die europaweit gelten. Mit diesem Blogbeitrag möchten wir Unternehmen die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantworten.

Worum geht es in der EU-Konfliktmineralien-Verordnung?

Die EU-Konfliktmineralien-Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2021. Ab diesem Zeitpunkt gelten weitgehende und verbindliche Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang von Lieferketten für EU-Importeure von sog. Konfliktmineralien – dazu zählen Wolfram, Tantal, Zinn, deren Erze sowie Gold. Als Sammelbegriff für diese Mineralien wird die Bezeichnung „3TG“ verwendet.

Der Zweck der Verordnung ist die Eindämmung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- und Risikogebieten. Dabei ist vorgesehen, dass europäische Importeure von Konfliktmineralien beim Einkauf von Rohstoffen über ein aktives Risikomanagement verfügen, das durch ein sog. „3rd Party Audit“ überprüft wird. In Deutschland erfolgt diese Überprüfung durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die EU-Konfliktmineralien-Verordnung orientiert sich in diesem Punkt an den Due-Diligence-Richtlinien der OECD.

EU-Konfliktmineralien-Verordnung ist Reaktion auf US-amerikanischen Dodd-Frank-Act

Die EU-Verordnung ist sozusagen die europäische Antwort auf den Dodd-Frank-Act, der am 22. August 2012 in den USA in Kraft getreten ist und US-börsennotierte Unternehmen dazu verpflichtet offenzulegen, ob Ihre Produkte bestimmte Mineralien enthalten, die aus Konfliktgebieten der Demokratischen Republik Kongo (DRK) oder ihren Nachbarstaaten stammen. Wenn dies der Fall ist, muss nachgewiesen werden, dass diese ethisch korrekt abgebaut wurden.

Auch deutsche Zulieferer können indirekt vom Dodd-Frank-Act betroffen sein, da die Pflichten zu Herkunftsnachweisen entlang von Lieferketten weitergegeben werden. Ausführliche Informationen zu US Conflict Minerals und dem Dodd-Frank-Act finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.

Die europäische Konfliktmineralien-Verordnung ist jedoch nicht mit der US-amerikanischen Version identisch, da sich die beiden Systeme grundsätzlich unterscheiden.

Welche Unternehmen sind von der EU-Konfliktmineralien-Verordnung betroffen?

Unmittelbar von der Verordnung betroffen sind alle Unternehmen, die 3TG in die Europäische Union einführen und dabei eine bestimmte Grenzmenge überschreiten (auch Upstream-Industrie genannt). Wie hoch diese Grenzmengen genau sind, lässt sich dem Anhang 1, Teil A der EU-Verordnung entnehmen. Zu den betroffenen Produkten können auch Halbzeuge (z.B. Drähte oder Seile) zählen.

Für weiterverarbeitende Unternehmen, die Endprodukte produzieren und importieren (Downstream-Industrie), gibt es zurzeit keine verbindlichen Regeln. Recyclingmaterialien und Nebenprodukte wie bspw. Produktionsrückstände sind ebenfalls nicht von der Verordnung betroffen, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht wird.

Freiwillige Sorgfaltspflicht für bestimmte Unternehmen

Die Downstream-Industrie wird zu einer freiwilligen Sorgfaltspflicht aufgefordert. Zu diesem Zweck möchte die Europäische Union eine Transparenzplattform aufbauen. Auch größere Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, müssen laut Richtlinie 2014/95/EU Auskunft über den Bezug von Produkten geben, die Konfliktmineralien enthalten.

Dies macht deutlich, dass Unternehmen von ihren Lieferanten und Kunden an den unterschiedlichsten Stationen von Lieferketten zum Nachweis ihrer Sorgfaltspflicht aufgefordert werden können.

Welche Pflichten haben Unternehmen, die von der EU-Konfliktmineralien-Verordnung betroffen sind?

Betroffene Importeure müssen sich seit dem 1. Januar 2021 an eine Lieferkettenpolitik halten, die der OECD-Vorgehensweise entspricht und dies ihren Lieferanten und der Öffentlichkeit mitteilen (weitere Informationen dazu finden sich in den OECD-Leitsätzen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht).

Wenn Mineralien importiert werden, ist ein zusätzliches Risikomanagement nötig. Hierzu muss ein System eingeführt werden, mit dessen Hilfe die Mineralien zurückverfolgt werden können. Außerdem müssen eine Beschreibung der importierten Mineralien und Metalle, die genaue Menge und Informationen zur Herkunft (bspw. Ursprungsland, Lieferant, ggf. Raffinerie oder Hütte) bereitgestellt werden.

Des Weiteren müssen betroffene Unternehmen einen Bericht über die Umsetzung der Sorgfaltspflicht veröffentlichen (auch online).

Die Überprüfung der Sorgfaltspflicht (3rd Party Audit)

Wie bereits erwähnt, muss die Überprüfung der Sorgfaltspflicht durch eine dritte Partei erfolgen, falls das Unternehmen der Reportingpflicht unterliegt. Auf diese Überprüfung kann jedoch verzichtet werden, wenn das Unternehmen freiwillig zu EU Conflict Minerals berichtet und es substanzielle Nachweise von Seiten der Raffinerien oder Hütten gibt, aus denen die fraglichen Rohstoffe stammen. Dieser Nachweis kann auch durch eine anerkannte Initiative erfolgen.

Wenn sich Raffinerien und Hütten auf der Liste der EU nach Artikel 9 der Konfliktmineralien-Verordnung befinden, gilt dies ebenfalls als substanzieller Nachweis.

Welche Länder und Regionen werden als Konflikt- und Hochrisikogebiete eingestuft?

Die EU-Konfliktmineralienverordnung gilt weltweit für alle Gebiete, in denen bewaffnete Konflikte stattfinden oder solche, die sich nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden.

Laut Verordnung zählen auch Gebiete, in denen nur eine schwache Staatsführung oder Sicherheitssituation vorhanden ist als Konflikt- und Hochrisikogebiet, ebenso gilt dies, wenn systematische Verstöße gegen internationales Recht oder Menschenrechtsverstöße weit verbreitet sind.

Seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine sind auch bspw. Russland und Weissrundland zu kritischen Gebieten erklärt worden und es gelten strenge Regel für den Import und Export von Gütern aus diesen Ländern. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel  zum Thema: "EU-Sanktionen gegen Russland werden fortgesetzt – Welche Konsequenzen müssen deutsche Unternehmen ziehen?"

Die europäische Kommission hat eine Liste mit unverbindlichen Leitlinien veröffentlicht, die zur Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie weiteren Verhältnissen innerhalb von Lieferketten dient. Darin findet sich eine Reihe möglicher Quellen, die für eine Einordung der Situation im Herkunftsland zu Rate gezogen werden können.

Auf Basis dieser EU Empfehlungen hat jedes Unternehmen jährlich eine sog. CAHRAS-Liste
(Conflict-Affectet And High Risk Areas) mit den betroffenen Länder zu führen.

Wer überprüft die Pflichten, die sich aus der EU-Konfliktmineralien-Verordnung ergeben?

Die hierfür zuständige Durchführungsbehörde ist in Deutschland die Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR), die dazu eigens die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) eingerichtet hat.

Die Behörde überprüft die Importeure mit Hilfe von Daten, die sie vom Zoll bereitgestellt bekommt. Dabei wird sie vom Durchführungsgesetz der Konfliktmineralienverordnung mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet.

Welche Bestimmungen gelten für Importeure von Sekundärrohstoffen?

Auch wenn Sekundärrohstoffe nicht unter den Anwendungsbereich der EU-Konfliktmineralien-Verordnung fallen, haben alle Unternehmen einen überprüfbaren Nachweis zu erbringen, dass die verwendeten Rohstoffe ohne Ausnahme aus Abfällen oder Recycling-Material gewonnen wurden.

Die Maßnahmen, die zur Erlangung des entsprechenden Nachweises getroffen wurden, müssen dargelegt und beschrieben werden, in der Regel geschieht dies mit Hilfe von Fotos.

Anerkennung von anderen Nachweis-Systemen

Sofern sie der OECD Due Diligence Guidance Rechnung tragen, können auch bereits bestehende freiwillige Unternehmensinitiativen oder andere Systeme zum Nachweis der Konfliktfreiheit von Rohstoffen anerkannt werden.

So gelten bspw. Unternehmen, die sich in einer Initiative wie der Responsible Business Alliance (ehem. Electronic Industry Citizenship Coalition (EICC)) engagieren, als verantwortungsvoll und müssen sich bei der Einführung von Rohstoffen keinen weiteren Überprüfungen unterziehen. Dabei gilt jedoch, dass sich solche Initiativen der Definition von Konflikt- und Risikogebieten der EU anschließen müssen.

Folgende weitere Initiativen sind ebenfalls von der OECD anerkannt:

Maßnahmen wie diese werden ergriffen, um Doppelbelastungen und dadurch entstehende Wettbewerbsnachteile für betroffene Unternehmen zu vermeiden.

Das Pilot Reporting Template (PRT)

Eine weitere Möglichkeit, um als Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nachzukommen, ist das sog. "Pilot Reporting Template (PRT)", das Ende 2022 von der RMI (Responsible Minerals Initiative) entwickelt und freigegeben wurde.

Dabei handelt es sich um ein kostenloses und standardisiertes Berichtsformular, mit dem mögliche kritische Berührungspunkte identifiziert und Informationen zur Sorgfaltspflicht bestimmter Mineralien zusammen zu tragen, die durch andere Methoden, z.B. das Conflict Minerals Reporting Template (CMRT) oder das Extended Minerals Reporting Template (EMRT) nicht abgedeckt sind.

Weitere Informationen zum PRT finden Sie hier.

Hilfe für Unternehmen, die von der EU-Konfliktmineralien-Verordnung betroffen sind

Der richtige Umgang mit der EU-Verordnung ist für Unternehmen nicht immer einfach. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission das Online-Portal „Due Diligence Ready“ eingerichtet, das betroffene Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützen soll. Mit seiner Hilfe sollen Informationen über die Herkunft von Mineralien und Metallen eingeholt und deren Beschaffung erleichtert werden.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben oder Hilfe bei der Umsetzung ihrer Sorgfältigkeitsnachweise benötigen, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Wir stehen Ihnen gerne jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.

Klaus Drohmann

Business Development Director

ValueStream Europe GmbH

Königstraße 10 C

70173 Stuttgart

T: +49 711 99 59 76 40

M: +49 179 43 59 774

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung der Thematik, die sorgfältig zusammengestellt wurde und einen ersten Überblick verschaffen soll, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

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