.Bisphenol A (BPA)

 

Bisphenol A (4,4′-isopropylidenediphenol, EG-Nr. 201-245-8, CAS-Nr. 80-05-7)

Bisphenol A (BPA) wurde am 15. Januar 2018 in die REACH SVHC Liste mit aufgenommen und muss somit ab einer Konzentration von über 0,1 % (w/w) deklarationspflichtig.

Bisphenol A ist eine Chemikalie, die hauptsächlich als Grundbaustein des Kunststoffes „Polycarbonat“ Verwendung findet. Die Chemikalie ist auch ein Bestandteil von Epoxid-Harzen. Bisphenol A kommt auch in Thermopapiere (z.B. Kassenzettel) sowie PVC-Kunststoffe vor.

In der Vergangenheit gab es für unterschiedliche Anwendungen und Bereichen auch unterschiedliche Grenzwerte zu Bisphenol A (BPA).

Im Juni 2018 wurde hinsichtlich Lebensmittelkontaktmaterialien der spezifische Migrationswert für Kunststoffe, Lacke und Beschichtungen auf einheitlich 0,05 mg/kg Lebensmittel festgelegt.

Im Januar 2020 wurde die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier mit einer Konzentration von mehr als 0,02% (w/w) verboten.

Die Diskussion den Grenzwert hier für weitere Anwendungen auf 0,02%(w/w) herabzusetzen geht weiter.

BPA free Reporting
Gesetzeskonformität sowie Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards dürfte Ihren Kunden ein großes Anliegen sein. Daher sollten Sie unter Einbindung Ihres Unterlieferantennetzwerks prüfen, ob und inwieweit durch die zugrundeliegende Verordnung Handlungsbedarfe im Zusammenhang mit Ihren Erzeugnissen entstehen.

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