.Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Polycyclic Aromatic Hydrocarbons (PAH)


Viele Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) haben krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften (Crone and Tolstoy, 2010). Einige PAK sind gleichzeitig persistent, bioakkumulierend und giftig (toxisch) für Menschen und andere Organismen. Persistent heißt, dass die Stoffe sehr lange in der Umwelt verbleiben und dort kaum abgebaut werden.

Sie können in der Umwelt schlecht abgebaut werden und reichern sich in Organismen an. Über bestimmte Öle aus der Erdölverarbeitung, die zum Weichmachen Gummi und Kunststoffen beigemischt werden, können sie in Verbraucherprodukte gelangen.

Es gibt Hunderte verschiedene Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe. Chemisch gesehen sind diese Verbindungen aus mindestens zwei Benzolringen aufgebaut.

Der Verkauf dieser Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in der EU in Form von Stoffen als solche oder in Gemischen ist gemäß Nummer 28 der REACH Anhang XVII Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verboten.

PAK/PAH free Reporting
Gesetzeskonformität sowie Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards dürfte Ihren Kunden ein großes Anliegen sein. Daher sollten Sie unter Einbindung Ihres Unterlieferantennetzwerks prüfen, ob und inwieweit durch die zugrundeliegende Verordnung Handlungsbedarfe im Zusammenhang mit Ihren Erzeugnissen entstehen.

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