.Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Menschenrechte schützen

Millionen Menschen leben weltweit in Elend und Not, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit missachtet werden.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die von den Vereinten Nationen (UN) festgelegten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu überprüfen. Ziel ist es, den Schutz der allgemeinen Menschenrechte zu verbessern, indem etwa Kinder- und Zwangsarbeit oder gesundheitsschädliche sowie ausbeuterische Praktiken verhindert werden.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist ab dem 01. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen anwendbar.

Ausbeutung und Kinderarbeit sind keine Geschäftsmodelle für die soziale Marktwirtschaft. Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll für globale Unternehmen in Deutschland ab 2023 kein Weg an Menschenrechten und Umweltschutz vorbeiführen.

FAQs vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finden Sie HIER.

Eine Studie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finden Sie HIER.

Bei Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der damit einhergehenden Berichtspflichten können Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro verhängt werden … abhängig von der Art und der Schwere des Verstoßes.