Der Uyghur Forced Labour Prevention Act und die EU-Verordnung zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

Stand Oktober 2022

Uigurische Frauen bei der Zwangsarbeit

Nach den USA wird nun auch die EU-Kommission aktiv und möchte Produkte aus Zwangsarbeit verbieten. Im Fall der USA betrifft dies vor allem die Provinz Xinjiang in China, in der sich Arbeitslager für die uigurische Minderheit befinden.

Die EU geht noch einen Schritt weiter und verabschiedet eine Verordnung, die auch alle anderen Gebiete weltweit betrifft, in denen Menschen zur Arbeit gezwungen werden.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles über den aktuellen Stand der Dinge und worauf sich Unternehmen jetzt einstellen müssen.

Was beinhaltet der US-amerikanische Uyghur Forced Labour Prevention Act?

Schon seit längerer Zeit werfen die USA China Verletzungen der Menschenrechte vor, die sich überwiegend gegen die muslimische Minderheit der Uiguren richten. Diese praktizieren eine gemäßigte Form des Islam. Man geht davon aus, dass Hunderttausende von ihnen in Arbeitslagern Zwangsarbeit leisten müssen.

Der Uyghur Forced Labour Prevention Act ist ein Bundesgesetz der USA, das im Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Es verbietet amerikanischen Firmen, Waren aus der chinesischen Provinz Xinjiang zu importieren. Dies ist nur weiterhin erlaubt, wenn Unternehmen zweifelsfrei belegen können, dass Produkte aus dieser Region nicht durch den Einsatz von Zwangsarbeit produziert wurden.

Das Gesetz ist eine Ergänzung bereits bestehender Maßnahmen (wie z.B. des Tariff Acts), um Druck auf die chinesische Regierung auszuüben. Hierbei ist vor allem erwähnenswert, dass der Uyghur Forced Labour Prevention Act die Beweislast umkehrt. Nun sind Unternehmen in der Pflicht nachzuweisen, dass importierte Produkte nicht durch Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Außerdem berechtigt das neue Gesetz den amerikanischen Präsidenten dazu, Sanktionen gegen Personen aus dem Ausland zu verhängen, die sich am Handel mit Produkten beteiligen, die durch den Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Dadurch ist es auch möglich, dass europäische Unternehmen vom Uyghur Forced Labour Prevention Act betroffen sind.

Welche Wirkung hat der Uyghur Forced Labour Prevention Act?

Wie wirkungsvoll die Maßnahmen sind, lässt sich aktuell noch nicht sagen.

Auf der einen Seite ist jetzt schon feststellbar, dass chinesische Unternehmen versuchen, die Herkunft ihrer Produkte zu verschleiern, um diese weiterhin in die USA liefern zu können. Auf der anderen Seite bewegt das amerikanische Gesetz große, global agierende Firmen dazu, ihre Lieferketten infrage zu stellen und ggf. zu überarbeiten.

Viel wichtiger als die wirtschaftlichen Folgen ist jedoch die Symbolkraft, die vom Uyghur Forced Labour Prevention Act ausgeht, denn er zeigt, dass die USA ihrer völkerrechtlichen Schutzpflicht gegenüber Minderheiten nachkommen.

Die Europäische Union zieht nach und verbietet alle Produkte aus Zwangsarbeit

Vielleicht als Reaktion auf den US-amerikanischen Uyghur Forced Labour Prevention Act verkündet auch die EU Mitte September 2022, dass zukünftig alle Güter, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, aus dem europäischen Binnenmarkt verbannt werden. Die Regelung soll zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Dieser Beschluss bedeutet, dass auch europäische Firmen ihre Lieferketten in Zukunft deutlich sorgfältiger überprüfen müssen.

Er gilt sowohl für Importe als auch Exporte und betrifft alle Güter, die in irgendeiner Produktionsphase nachweislich in Kontakt mit Erzeugnissen aus Zwangsarbeit gekommen sind.

Bemerkenswert ist hierbei auch, dass es sich bei dieser Vorgabe nicht um eine EU-Richtlinie, sondern eine Verordnung handelt, die nach in Kraft treten sofort gültig ist und daher keine Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedsstaaten erfordert.

Während sich der amerikanische Uyghur Forced Labour Prevention Act gezielt gegen China richtet, ist das europäische Pendant für alle Regionen gültig, in denen Produkte unter Zwangsarbeit hergestellt werden.

Hierbei sind auch Produktionsstätten innerhalb Europas betroffen, in denen eine Ausbeutung moderner Lohnsklaven stattfindet. Produkte, die an solchen Orten hergestellt werden, dürfen dann weder in der EU vertrieben noch exportiert werden.

Damit will die EU wohl zum einen Beschwerden vor der Welthandelsorganisation umgehen, zum anderen aber auch eine Regelung schaffen, die sich nicht nur explizit gegen China richtet.

Lob und Kritik an der EU-Verordnung gegen Zwangsarbeit

Im Europaparlament findet die Verordnung überwiegend Zustimmung.

Während der Uyghur Forced Labour Prevention Act hier als stark politisch motiviert eingestuft wird, gilt die EU-Verordnung als neutral, da sie sich nicht gegen ein bestimmtes Land richtet.

Allerdings gibt es auch Kritik an der neuen Verordnung. Ein Punkt, der von Abgeordneten besonders oft erwähnt wird, ist die Frage der Beweislast. Denn die liegt aktuell nicht bei den betroffenen Firmen, sondern den nationalen Behörden.

Diese sollen mit in Kraft treten der Verordnung dazu berechtigt sein, Informationen über Unternehmen zu sammeln und diese bei Verdachtsfällen zu überprüfen – dafür dürfen Beamte betroffene Betriebe (auch im Ausland) bei Bedarf aufsuchen.

Wenn der Verdacht nicht glaubhaft entkräftet werden kann, wird der Verkauf bzw. der Im- und Export der dort hergestellten Güter EU-weit verboten.

Es wird jedoch befürchtet, dass der Arbeitsaufwand bzw. die Bürokratie zu groß sein wird, um Produkte flächendeckend auf Zwangsarbeit zu überprüfen. Für die Durchführung soll vor allem der Zoll verantwortlich sein. Wie diese allerdings genau aussehen soll, steht zurzeit noch nicht fest.

Das amerikanische Gesetz ist deutlich strikter als die EU-Verordnung. Hier wird davon ausgegangen, dass alle Produkte, die aus der chinesischen Provinz Xinjiang stammen, unter Zwangsarbeit produziert wurden. Seitdem dürfen keine Güter mehr die amerikanische Grenze passieren, die ganz oder teilweise dort hergestellt wurden und bei denen kein zweifelsfreier Nachweis vorhanden ist, dass sie nicht aus Zwangsarbeit stammen.

Dies setzt Firmen, die in den USA ansässig sind oder dort Niederlassungen betreiben und von dem Gesetz betroffen sind, massiv unter Druck. Bisher gibt es keine klare Regelung, wie sie die einwandfreie Herkunft ihrer Produkte beweisen sollen.

Welche Schritte sollten Sie als Unternehmen jetzt ergreifen?

Egal, ob ihr Geschäft innerhalb der EU, in den USA oder in beiden Wirtschaftsräumen stattfindet – Sie sollten in jeden Fall ihre gesamte Lieferkette auf Produkte überprüfen, die möglicherweise in Verbindung mit Zwangsarbeit stehen könnten. Dies gestaltet sich oft sehr schwierig, da die Herkunft solcher Produkte von Herstellern oder Zulieferern oft verschleiert wird.

Auch wenn die EU-Regelung bzw. deren Umsetzung aktuell noch nicht so streng ist wie der Uyghur Forced Labour Prevention Act, ist davon auszugehen, dass die Überprüfung von Produkten mit der Zeit immer engmaschiger und routinierter werden wird.

Unternehmen, die ihre Wertschöpfungskette nicht rechtzeitig sorgfältig überprüfen, können dadurch in Zukunft schwerwiegende Probleme bekommen, z.B. durch Ausfall bestimmter Teile von Lieferketten.

Wie können wir Sie bei dieser Aufgabe unterstützen?

Wenn Ihnen die internen Ressourcen für die Überprüfung der eigenen Lieferketten nicht zur Verfügung stehen, raten wir Ihnen, diese von einem externen Spezialisten durchführen zu lassen – als deutscher Marktführer im Bereich Material Compliance stehen wir Ihnen dabei sehr gerne zur Seite.

Wir helfen Ihnen dabei, auf ihr Unternehmen zugeschnittene Prozesse zur Einhaltung des Uyghur Forced Labour Prevention Act und der neuen EU-Regelung zu erarbeiten und einzuführen und überprüfen gleichzeitig Ihre Lieferkette auf mögliche Risiken.

Auf diese Weise können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen sich keine Sorgen um mögliche Verstöße machen.

Sie haben noch Fragen oder benötigen eine Handlungsempfehlung? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an, unser Team freut sich darauf, Sie zu beraten.

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Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung der Thematik, die sorgfältig zusammengestellt wurde und einen ersten Überblick verschaffen soll, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

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